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Wie und wann kann man die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

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Personen und Verträge zur Schadenfreiheitsklasse

In der Kfz-Versicherung besteht die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Versicherte können auf diese Weise ihre Schadenfreiheitsklasse auf ein neues Fahrzeug, auf einen neuen Versicherungsvertrag oder gar auf eine andere Person übertragen. Bei Versicherungscheck erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Übertragung abläuft.

Wie kann man die Schadensfreiheitsklasse übertragen?

Der Ablauf der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse hängt davon ab, ob ein Versicherter ein neues Fahrzeug kauft, eine neue Kfz-Versicherung abschließen oder die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person weitergeleitet werden soll.

Mann auf einem Stuhl

In den ersten beiden Fällen genügt in der Regel das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars, das von der zuständigen Sachversicherung überprüft und bestätigt werden muss. Wird die Versicherung gewechselt, so kann es unter Umständen sein, dass die neue Versicherung die Schadenfreiheitsklassen anders einteilt und somit Anpassungen vorgenommen werden müssen. Dies muss mit der zuständigen Versicherung geklärt werden.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse? Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gibt Auskunft darüber, wie lange ein/e Kfz-Versicherte unfall- und schadenfrei gefahren ist. Je weniger Schadensfälle gemeldet werden, desto höher ist auch die Schadensfreiheitsklasse und desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Insgesamt gibt es 50 Schadenfreiheitsklassen: Personen, die ein Jahr unfallfrei fahren, sind in der SF1. Bei 46-50 Jahren Unfallfreiheit ist es die SF 50.

Soll die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen werden, so gestaltet sich der Prozess etwas schwieriger. Insgesamt müssen drei einfache Schritte vorgenommen werden. Im ersten Schritt bedarf es des Einverständnis des Inhabers der Schadenfreiheitsklasse. Im zweiten Schritt muss ein Formular ausgefüllt werden und im dritten Schritt wird dieses Formular von der zuständigen Kfz-Versicherung überprüft.

Schritt 1: Einverständnis des Rabattinhabers

Der Rabattinhaber, das bedeutet die Personen die die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person überträgt, muss dies schriftlich bestätigen. Nur mit einer solchen schriftlichen Zustimmung, die sowohl Rabattinhaber als auch vom Rabattnehmer unterschrieben werden muss, kann die Übertragung stattfinden.

Wichtig! Der Rabattinhaber verliert bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse seinen Anspruch auf den Rabatt. Sollte diese Person demnach weiterhin in der Kfz-Versicherung bleiben, rutscht sie automatisch in eine niedrigere bzw. die niedrigste Schadenfreiheitsklasse und verliert somit ihren Anspruch auf einen Rabatt.

Schritt 2: Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ausfüllen

Neben der Einverständniserklärung des Rabattinhabers, bedarf es der Ausfüllung des offiziellen Antrags für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Hierbei handelt es sich um ein Formular, das von der jeweiligen Sachversicherung zur Verfügung gestellt wird. Wie genau dieses Formular aussieht, hängt von der jeweiligen Sachversicherung ab. Es ist wichtig, dass alle Informationen angegeben und notwendige Dokumente hinzugefügt werden.

Beispiel Antrag auf übertragung der SF-Klasse HUK Das Formular zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Dennoch müssen in der Regel ähnliche Angaben gemacht werden: Angaben zum Versicherungsnehmer, Angaben zum neuen Versicherungsnehmer, Verhältnis zwischen den beiden Personen etc. Um sich einen Eindruck zu machen, können Sie bei uns das Formular der HUK herunterladen.

Schritt 3: Prüfung durch die Kfz-Versicherung

Zusätzlich zu der Abtretungserklärung und dem Antragsformular muss in der Regel eine Führerscheinkopie von der Person, die die Schadenfreiheitsklassen übernehmen möchte, mitgeschickt werden. Damit prüft die Versicherung, ob die Person berechtigt ist, die volle Höhe der Rabatte zu übernehmen.

Grüner Ausweis

Besteht zum Beispiel der Führerschein erst seit 5 Jahren und möchte der Versicherungsnehmer eine Schadenfreiheitsklasse 20 übertragen, dann werden die Rabatte entsprechend gekürzt. Die Rabatteinstufung muss nämlich mit der Anzahl der Jahre zusammenpassen, in denen der Führerschein bereits im Besitz ist. Die restlichen schadenfreien Jahre gehen dann verloren.

Wann kann man die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche Voraussetzungen das sind, hängt von der Art der Weitergabe ab, z.B. Übertragung auf ein anderes Fahrzeug oder an eine andere Person. Grundsätzlich müssen die Kfzs aus derselben Fahrzeuggruppe kommen. Die Schadenfreiheitsklasse kann demnach von einem Pkw auf ein Motorrad übertragen werden, nicht aber von einem Lkw auf einen Pkw.

gelbes Motorrad

Soll die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person übertragen werden, so spielt der Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen oftmals eine wichtige Rolle. In der Regel reicht es aus, wenn die Menschen miteinander verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Schadenfreiheitsrabatte können zum Beispiel an folgende Personen übertragen werden:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Enkel

Hinweis zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse im Todesfall Im Todesfall können Angehörige der verstorbenen Person z.B. Ehefrau/-mann die Schadenfreiheitsklasse in der Regel übernehmen. Hierbei wird oftmals das Auto der verstorbenen Person und somit auch der laufende Vertrag übernommen. Dieser Vorgang muss bei der Versicherung mit Hilfe der Sterbeurkunde beantragt werden.

Neben der Übertragung auf Verwandte kann die Schadenfreiheitsklasse in einigen Fällen auch auf andere regelmäßige Fahrer übertragen werden. Beispielsweise wenn es sich um Arbeitnehmer/innen handelt, die die Schadenfreiheitsklasse ihres Firmenwagens auf den privaten Pkw übertragen möchten. In solchen Fällen sollte die Übertragung jedoch vorab im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Andernfalls gehört die SF-Klasse der jeweiligen Firma.

  • Voraussetzungen Schadenfreiheitsklasse übertragen
  • Fahrzeug befindet sich in derselben Fahrzeuggruppe
  • Es handelt sich um eine Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung (keine Teilkaskoversicherung)
  • Rabatt entspricht den Jahren, die die Person bereits einen Führerschein hat
  • Familienverhältnis oder im Arbeitsvertrag festgelegt

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