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Die Verwendung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist in der Kfz-Versicherung relativ flexibel. Sie können die individuellen Einstufungen unter den Versicherungsgesellschaften tauschen und übernehmen. Wechseln Sie die Autoversicherung oder gar das Auto, werden so die Rabatte einfach mitgenommen. Eine Übernahme kann stets innerhalb der eigenen Verträge erfolgen. Auch dann, wenn der Vertrag bei einer anderen Sachversicherung bestanden hat und der Tarif gewechselt wird. Hierbei gibt es mehrere Konstellationen, in denen die Übernahme möglich ist.
Die Grundvoraussetzung für eine Übernahme der Schadenfreiheitsklassen ist, dass sich die Kraftfahrzeuge in derselben Risikoklasse befinden. So können Rabatte zum Beispiel von einem Pkw zu einem anderen Pkw übertragen werden. Je nach Risikoklasse gibt es hierbei allerdings auch Ausnahmen. Die Weitergabe eines Schadenfreiheitsrabatts ist laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen bei folgenden Anlässen möglich:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person, zum Beispiel von den Eltern oder Großeltern, übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist somit die Übertragung auch auf einen fremden Versicherungsvertrag möglich.
Ein Wechsel der Autoversicherung ist zum Ende jeden Jahres und in bestimmten Sonderfällen möglich. Wenn Sie bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft bereits mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind, haben Sie im Normalfall schon eine hohe Schadenfreiheitsklasse angesammelt und möchten diese auch für die neue Kfz-Versicherung beanspruchen. Die angesammelten Schadenfreiheitsrabatte können Sie bei einem Versicherungswechsel auf den neuen Versicherungstarif übertragen, so dass der neue Versicherungstarif in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Dafür ist bei Vertragsabschluss lediglich die Angabe der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer notwendig. Sofern Sie Ihr Fahrzeug vor dem Wechsel bei einem Versicherungsunternehmen im Ausland versichert hatten, können Sie auch hier die Einstufungen übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Rabattsystem der Anordnung in Deutschland ähnlich ist. Als Nachweis der Vorversicherung müssen entsprechende Dokumente im Original an die Versicherung geschickt werden. Daraus müssen folgende Informationen hervorgehen:
Innerhalb Ihrer eigenen Fahrzeuge können Sie die Schadenfreiheitsklassen beliebig wechseln und übernehmen. Der Versicherungsnehmer kann dies zum Beispiel in den folgenden Fällen ausführen lassen:
Der dritte Punkt beschreibt die Situation, wenn der Versicherungsnehmer bereits zwei Autos zugelassen hat und eines davon komplett abmelden möchte, zum Beispiel weil es verkauft werden soll. In einem solchen Fall können Sie die Schadenfreiheitsklassen des abgemeldeten Autos auf das noch angemeldete Fahrzeug übertragen. Ein solcher Übertrag ist jedoch nur sinnvoll, wenn die SF-Klasse des abgemeldeten Autos höher ist.
Wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Kraftfahrzeuge versichert hat, besteht die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsrabatte untereinander auszutauschen. Dafür ist es egal, ob Sie Ihre Fahrzeuge bei unterschiedlichen Kfz-Versicherungen abgesichert haben. Der Rabatttausch zwischen zwei Versicherungsverträgen kommt häufig dann vor, wenn Sie noch ein weiteres Auto zulassen möchten. Sind die Versicherungskosten für das hinzukommende Auto nämlich grundsätzlich teurer, dann ist es sinnvoll, die hohen Schadenfreiheitsrabatte auf das teure Auto zu übertragen.
Teures Auto | Günstiges Auto | |
Grundbeitrag | 800,- Euro | 500,- Euro |
Beitragssatz | 60% | 60% |
Zu zahlender Beitrag | 480,- Euro | 300,- Euro |
Gesamte Vergünstigung | 320,- Euro | 200,- Euro |
Werden die Schadenfreiheitsrabatte also für das teure Auto genutzt, ist die Ersparnis höher als bei dem günstigen Auto. Der Tausch der Schadenfreiheitsklassen macht daher Sinn. Da Sie Ihre Rabatte immer nur für ein Fahrzeug verwenden dürfen, können Sie das günstige Auto dann als Zweitwagen einstufen.
Nahezu alle Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen die Möglichkeit den Schadenfreiheitsrabatt von einer dritten Person zu übernehmen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur dann möglich, wenn das Fahrzeug schon vorher von Ihnen gefahren wurde. Dass Sie auch der Fahrer waren, muss der Kfz-Versicherung glaubhaft dargestellt werden. Wie die Übertragung dann genau funktioniert und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, lesen Sie im Fachbeitrag Schadenfreiheitsklassen übertragen.
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