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Zweitwagen wie den Erstwagen versichern

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Wenn Sie ein zweites Auto zulassen und versichern möchten, stufen nur wenige Kfz-Versicherer den Zweitwagen in dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen ein. Bei einer Auswertung der Kfz-Versicherungsbedingungen von 55 Versicherungsunternehmen ist diese besondere Zweitwageneinstufung bei weniger als zehn Sachversicherungen möglich. Wenn Sie Ihren Zweitwagen derart günstig einstufen möchten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Jede Kfz-Versicherung legt diese selber fest. Dennoch lassen sich durchaus Ähnlichkeiten erkennen.

Sondereinstufung bei Kfz-Zulassung und Tarifwechsel

Viele Versicherungsunternehmen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen, gewährleisten die Sondereinstufung nur, wenn keine Vorversicherung vorhanden ist. Das zu versichernde Zweitfahrzeug muss also erstmalig auf den Versicherungsnehmer angemeldet werden. Möchten Sie zu einer Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres wechseln, müssen Sie im Normalfall nämlich die Schadenfreiheitsklassen von dem Vorvertrag übernehmen. Ein paar wenige Kfz-Versicherungen ermöglichen aber auch dann dieselbe Einstufung wie beim Erstwagen, wenn Sie aus einem laufenden Vertrag den Anbieter wechseln. Sofern das möglich ist, wird das bei einem Online-Versicherungscheck automatisch berücksichtigt und Ihr Beitrag entsprechend berechnet.

Voraussetzungen für die Zweitwageneinstufung

Darüber hinaus müssen Sie grundsätzlich die Bedingungen für die Zweitwagenversicherung erfüllen. Die Bestimmungen sind in den individuellen Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherungen unterschiedlich festgelegt. So sind in den häufigsten Fällen zum Beispiel die folgenden Voraussetzungen notwendig:

  • Versicherungsnehmer, Halter und Fahrer sind identisch
  • Erstfahrzeug ist ein Pkw
  • Erstfahrzeug besitzt mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse
  • Mindestalter wurde erreicht
  • Fahrzeuge werden privat genutzt oder sind privat zugelassen
  • Versicherungsnehmer war in den letzten Jahren schadenfrei

Sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen können, um Ihren Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern, können Sie wahrscheinlich trotzdem eine ähnlich hohe Einstufung nutzen. So ist zum Beispiel alternativ eine Schadenfreiheitsklasse 10 möglich. Welche Zweitwageneinstufung Sie nutzen können und welche am besten ist, können Sie mit dem Versicherungsvergleich sofort online prüfen.

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