Schadenverlauf Kfz-Versicherung verbessern und übertragen
Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung beantragen, werden Sie in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Die jeweilige Rabatteinstufung ist von der Vorversicherungszeit und dem Schadenverlauf abhängig. Je länger Sie versichert sind und je weniger Schäden Sie verursachen, desto besser wird Ihre Schadenfreiheitsklasse. Damit eine Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf zum Beginn des nächsten Jahres wirksam wird, muss der Schadenverlauf berücksichtigt werden. Die Versicherungen unterscheiden dabei zwischen einem schadenfreien und schadenbelasteten Verlauf.
Was ist ein schadenfreier Verlauf?
Damit in der Sachversicherung eine Weiterstufung erfolgt, muss ein schadenfreier Versicherungsverlauf vorliegen. Hierbei wird die versicherte Zeitspanne eines Versicherungsjahres berücksichtigt. Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn Sie innerhalb eines Jahres keinen Schaden verursacht beziehungsweise gemeldet haben, für den die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung leisten oder finanzielle Rückstellungen bilden musste. Sie können jedoch Leistungen für Gutachter oder Rechtsstreitigkeiten in Anspruch nehmen, ohne dass der Schadenverlauf und somit die Schadenfreiheitsklasse belastet wird.
Verbesserung durch die jährliche Neueinstufung
Die jährliche Neueinstufung der Schadenfreiheitsrabatte erfolgt immer zum Beginn eines Versicherungsjahres. Also zum Beispiel zum 01. Januar. Die Schadenfreiheitsklassen verbessern sich, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einstufung erhöht sich dann immer um eine Rabattstufe in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse. Eine Voraussetzung ist, dass Sie keine Kosten für Entschädigungen oder Reparaturen gegenüber Ihrer Kfz-Versicherung geltend gemacht haben. Zusätzlich ist es notwendig, dass Ihr Wagen mindestens 6 Monate innerhalb eines Versicherungsjahres ununterbrochen versichert war.
Folgen von verursachten Schäden
Unter einem schadenbelasteten Verlauf versteht man die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Kfz-Versicherung während der Vertragslaufzeit. Sobald Sie mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall schuldhaft verursachen und die Versicherung eine Entschädigung leistet, so gilt dies als schadenbelastend. In der Haftpflichtversicherung tritt ein Schadenfall ein, wenn Leistungen an eine geschädigte dritte Person bezahlt werden müssen. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf. Treten Versicherungsfälle ein, kommt es in der Kfz-Versicherung zu einer Rückstufung. Der Versicherungsnehmer wird dadurch im nächsten Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Besserstufung trotz schlechtem Schadenverlauf
Doch gibt es auch Ausnahmen, in denen sich die Schadenfreiheitsklasse nicht verschlechtert, obwohl ein Unfall gemeldet wurde. Dazu gehören die folgenden Situationen:
- Versicherungsnehmer zahlt den entstandenen Schaden selber
- Teilkaskoversicherung kommt für den Schaden auf
- Rückstellungen für einen Versicherungsfall werden aufgelöst, da keine Entschädigungskosten entstanden sind
- Versicherung kann Forderungen von Dritten verlangen (Regressfall)
- Leistungen der Vollkaskoversicherung werden beansprucht, da Schuld bei einem Dritten liegt und die Haftpflichtversicherung des Dritten keinen Schutz bietet
- Spezielle Leistungsabkommen unter mehreren Versicherungsgesellschaften
In diesen Fällen ist es also möglich, dass sich Ihre Schadenfreiheitsklassen trotz eines Schadens im folgenden Jahr verbessern. Der Vertrag wird dann als schadenfrei gewertet.
Schadenverlauf auf einen anderen Vertrag übertragen
Wenn Sie Ihren Schadenverlauf zum Beispiel von Versicherung A zu Versicherung B übertragen möchten, müssen Sie lediglich Versicherung B darüber informieren. Sagen Sie der Kfz-Versicherung Bescheid, dass die Schadenfreiheitsklassen von Versicherung A abgerufen werden sollen und ob es ein aktiver oder stornierter Vertrag ist. Daraufhin fragt Versicherung B die Schadenfreiheitsklassen elektronisch bei Versicherung A an. Versicherung A bestätigt dann die vorhandenen Schadenfreiheitsklassen, womit der entsprechende Schadenverlauf übertragen wurde.
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