⚡ STROM | 🔥 GAS | 📞INTERNET

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

⚡ ENERGIE | 📞DSL

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

Bessere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger

Aktualisiert am
Lesezeit

Als Fahranfänger werden Sie in der Autoversicherung im Normalfall in eine schlechte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Die Versicherungsgesellschaften gehen so vor, weil das Unfallrisiko bei Verkehrsteilnehmern mit wenig Erfahrung im Straßenverkehr höher ist als bei geübten Autofahrern. Kfz-Versicherungen stufen Sie allerdings jedes Jahr in eine bessere Klasse ein, wenn Sie während eines Kalenderjahres keinen Unfall verursacht haben. Zu Beginn wird jeder Fahranfänger in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Hierbei kann der Beitrag für die Sachversicherung noch relativ hoch sein. Die genauen Einstufungen können Sie der Rabatt-Tabelle entnehmen. Wenn Sie sofort besser eingestuft werden möchten, haben Sie aber auch noch andere Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden erklären.

Alternativen für Fahranfänger

Sie können die Schadenfreiheitsklasse durch eine Sondereinstufung oder einer Übernahme des Schadenverlaufs schon von Beginn an verbessern. Dabei gibt es folgende Situationen zu unterscheiden:

  • Übernahme eines Schadenverlaufs
  • Sondereinstufung über ein Elternteil
  • Sondereinstufung über den Ehepartner

Grundsätzlich ist es für Fahranfänger auf Antrag zudem möglich direkt in die SF-Klasse 1/2 eingestuft zu werden, wenn bereits seit 1 oder 3 Jahren eine Fahrerlaubnis vorliegt. Das ist die sogenannte Führerscheinregelung. Wie viele Jahre Sie genau den Führerschein haben müssen, hängt von der Versicherung ab. Die Fahrerlaubnis muss jedoch immer von einem anerkannten Staat erteilt worden sein. Dazu zählen die Mitgliedstaaten der EU oder Länder des europäischen Wirtschaftsraums.

Übernahme eines kompletten Schadenverlaufs

Für eine bessere Einstufung können Sie den Schadenverlauf einer zulässigen, dritten Person komplett übernehmen. Dafür muss ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis vorliegen:

  • Ehepartner
  • Elternteil / Kind

Der Fahranfänger erhält dann die Schadenfreiheitsrabatte, die vorher der anderen Person zugeschrieben waren. Hat die dritte Person den Schadenverlauf mit ihrem Einverständnis übergeben, wird der bisherige Rabattberechtigte wie bei einer Neueinstufung zurückgestuft und hat somit keinen Anspruch mehr auf die Vergünstigungen. Es macht also nur Sinn, wenn der bisherige Rabattinhaber die Schadenfreiheitsklassen nicht mehr braucht. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass sich die Fahrzeuge in derselben Fahrzeuggruppe befinden und die Rabatte von der Haftpflichtversicherung gemeinsam mit denen der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Damit eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse funktioniert, muss der übernehmende Autofahrer nachweisen, dass er während der Versicherungszeit des alten Vertrags überwiegend das Auto gefahren ist. Der Nachweis muss zum einen in Form einer schriftlichen Erklärung erbracht werden. Jede Kfz-Versicherung hat ein entsprechendes Rabattübertragungsformular, dass Ihnen auf Nachfrage zugeschickt werden kann. Zum anderen ist eine Führerscheinkopie notwendig, aus der hervorgeht, dass während der Versicherungszeit ein Führerschein vorhanden war.

Sondereinstufung über die Eltern

Eine Sondereinstufung ist immer auch dann möglich, wenn ein Elternteil bereits ein anderes Fahrzeug bei einem Versicherungsanbieter versichert hat. Entscheidend für Ihre neue Einstufung ist die vorhandene Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Bei einer bestehenden SF-Klasse von mindestens 1/2 werden auch Sie als Fahranfänger in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Liegt die Einstufung des anderen Autos mindestens in der SF-Klasse 2, können Sie als neuer Fahrer im Straßenverkehr die Schadenfreiheitsklasse 1 bekommen. Mit einem Versicherungscheck können Sie Ihre Autoversicherung und die damit verbundene Schadenfreiheitsklasse automatisch online berechnen und abschließen:

Im Vergleich zu einer kompletten Übertragung des Schadenverlaufs müssen die Elternteile in diesem Fall nicht auf Ihre eigenen Schadenfreiheitsrabatte verzichten. Ihre Kfz-Versicherung fragt nur einmalig zum Vertragsbeginn bei der Versicherung des Elternteils an, ob tatsächlich die notwendige Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist.

Sondereinstufung über den Ehepartner

Sofern innerhalb einer Ehe ein Ehepartner als Fahranfänger gilt, sind hier auch Sondereinstufungen möglich. Die Grundlage muss allerdings sein, dass beide betreffenden Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind. Hat einer der verheirateten Partner dann eine Schadenfreiheitsklasse von mindestens 2 oder 3, wird der andere Ehepartner auch in die jeweilige SF-Klasse eingestuft. Der bereits versicherte Ehegatte kann auch hierbei die eigenen Rabatte behalten. Unser Online-Tarifrechner berücksichtigt bei der Berechnung alle relevanten Sondereinstufungen. Wenn Sie ein Auto zulassen und von einer besseren Einstufung profitieren möchten, dann beantragen Sie jetzt eine günstige Autoversicherung.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]

Brauchen Sie Hilfe?

Kostenlos & unverbindlich!

Die passende Versicherung finden!

Wir helfen Ihnen die beste Versicherung mit fairem Preis zu finden. Zu 100 % zuverlässig und unverbindlich – garantiert!

Mit unseren Rechnern finden Sie garantiert die passende Versicherung mit Best-Preis: