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Teilkaskoversicherung - Leistungen und Kosten vergleichen

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Neben der gesetzlich zwingend erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Teilkaskoversicherung in die Kfz-Versicherung mit einschließen. Mit dem Teilkaskoschutz versichern Sie Ihr eigenes Fahrzeug gegen jede Menge bedrohlicher Gefahren. Wenn Sie Ihre Sachversicherung aktuell wechseln können und überlegen eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, dann ist vorher immer ein Versicherungscheck sinnvoll. Oft finden Sie dadurch einen guten Teilkasko-Versicherungsschutz und sparen außerdem Geld.

Definition zur Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung versichert über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus bestimmte Gefahren, die durch die Benutzung oder Nichtnutzung des Fahrzeugs entstehen können, ohne dass Sie selber einen aktiven Einfluss auf das Schadensereignis haben.

Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung versichert?

Ein Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn ein versichertes Risiko eine Beschädigung, ein Abhandenkommen oder sogar eine komplette Zerstörung bei dem Auto verursacht. Die Teilkaskoversicherung sichert dabei hauptsächlich folgende Risiken ab:

  • Blitzschlag
  • Brand
  • Diebstahl und Raub
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Explosion
  • Glasbruch (auch durch Steinschlag)
  • Hagel
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Lawinen / Dachlawinen und Muren
  • Marderbiss an Kabeln und Schläuchen
  • Sturm
  • Tierbiss außer von Haus- und Nutztieren
  • Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Je nachdem welchen Versicherungstarif Sie abschließen möchten, können Sie in der Teilkaskoversicherung wahlweise noch weitere Gefahren einschließen, die nicht bei allen Tarifen versichert sind:

  • Folgeschäden durch Kurzschluss
  • Folgeschäden durch Marderbiss
  • Mietwagen als Fahrzeugersatz
  • Neupreisentschädigung
  • Parkschadenschutz
  • Verzicht auf Abzug Neu-für-Alt
  • Zulassungskosten für das Folgefahrzeug
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Mit einem Kfz-Versicherungsrechner können Sie die Leistungen in der Teilkaskoversicherung auf Wunsch anpassen, erhöhen und vergleichen. So können Sie zum Beispiel den Versicherungsschutz für Unfälle mit Haarwild erweitern, so dass Unfälle auch mit allen anderen Tieren mitversichert sind.

Ausschlüsse in der Teilkaskoversicherung

Es gibt Situationen, in denen die Teilkaskoversicherung keine Leistungen erbringt. In der Regel sind solche Risiken ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt oder durch ein Fehlverhalten des Fahrers entstehen.

  • Diebstahl des Autos durch Verwandte
  • Vorsätzliche Verursachung eines Schadens
  • Teilnahme an Autorennen
  • Kernenergie
  • Erdbeben
  • Kriegsereignisse und innere Unruhen
  • Trunkenheit
  • Schäden aufgrund Einnahme bewusstseinsverändernder Mittel
  • Verschleißreparaturen

Statistik zu Schäden in der Teilkasko

Was zahlt die Teilkaskoversicherung überhaupt an die Versicherungsnehmer aus? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat hierzu eine Statistik zu dem Jahr 2016 veröffentlicht. Darin ist die Art des Kaskoschadens, sowie die Höhe der Leistung und die Anzahl der Schäden ersichtlich.

Art des Kaskoschadens Anzahl der Teilkaskoschäden Gezahlte Leistung in Mio. Euro
Glasbruch 2.175.000 1.184
Wildschäden 264.000 682
Sturm, Hagel, Blitz 248.000 510
Marderbisse 205.000 66
Teilentwendung (Radio, Navi etc.) 106.000 219

Gibt es Schadenfreiheitsklassen in der Teilkasko?

Schadenfreiheitsklassen sind dafür da, um vorsichtige Fahrer mit günstigen Versicherungsbeiträgen zu belohnen. Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Das liegt vor allem daran, dass der Schadenverlauf schwer beeinflussbar ist. Teilkaskoschäden sind durch vorsichtiges Fahren nur in Ausnahmefällen vermeidbar. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse oder ein Schadenfreiheitsrabatt, der in die Berechnung der Teilkaskoversicherung mit einfließen könnte, gibt es somit auch nicht. Kommt es zu einem Versicherungsfall in der Teilkasko, bleibt der aktuelle Versicherungsbeitrag gleich. Muss die Kfz-Versicherung zum Beispiel einen entstandenen Schaden aufgrund eines Brandes oder Glasbruchs erstatten, erfolgt im darauf folgenden Jahr keine Erhöhung des Beitrags.

Wie können Sie die Kosten senken?

Der Beitrag der Teilkaskoversicherung macht nur einen geringen Teil vom Gesamtbeitrag der Kfz-Versicherung aus. Wenn Sie den Versicherungsbeitrag in der Teilkasko dennoch verringern möchten, haben Sie die folgenden Möglichkeit. Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung wird der Versicherungsbeitrag für Ihr Auto wesentlich günstiger. Im Versicherungsfall müssen Sie dann für einen Teil des entstandenen Schadens selbst aufkommen, jedoch maximal bis zu der vereinbarten Selbstbeteiligung. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro pro Jahr und das Auto wird von einem Dieb in der Nacht gestohlen, wird die Selbstbeteiligung bei der Berechnung der Erstattungshöhe abgezogen. Der Schaden des Diebstahls beläuft sich beispielsweise auf 10.000,- Euro. Sie müssen nun 150,- Euro selber bezahlen. Für die restlichen 9.850,- Euro kommt die Autoversicherung auf. Eine Selbstbeteiligung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sehr selten Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen. Nach mehreren Jahren haben Sie durch die günstigeren Versicherungskosten bereits weitaus mehr Geld eingespart als Sie im Schadensfall zahlen müssten. Oft rentiert sich der Eigenanteil schon nach dem zweiten oder dritten Versicherungsjahr.

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